Logo_Britenabzug_1509

Erstzugriffsoption der Städte

In Deutschland gehören die freiwerdenden militärischen Flächen - egal, ob bisher von der Bundeswehr oder von den ausländischen Streitkräften genutzt - dem Bund. Verwaltet werden diese Flächen von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) in Bonn. Die BImA ist haushaltsrechtlich verpflichtet, bundeseigene Liegenschaften zum Verkehrswert zu veräußern. Die Kommunen haben die Möglichkeit, die sogenannte "Erstzugriffsoption" wahrzunehmen.

Macht die Kommune von der Erstzugriffsoption keinen Gebrauch, bietet die BImA die Liegenschaften durch eine gezielte Marktansprache am offenen Immobilienmarkt an.

Erstzugriff und Verbilligung

Die Bundesregierung hat im Bundeshaushaltsplan 2015 im Einzelplan 60, Kapitel 6004, Titel 121 01, einen Haushaltsvermerk ausgebracht, der die Gewährung von Kaufpreisnachlässen für den Erwerb von Konversionsliegenschaften ermöglicht, die die BImA den Gebietskörperschaften im Rahmen der „Erstzugriffsoption“ zum Kauf anbietet.

Weitere Informationen

Merkblatt Konversion

Erfahren Sie mehr über die Hilfestellungen, Förderungen und Verwertungsmodelle des Bundes bei der Konversion ehemaliger Militärflächen.