Erstzugriffsoption der Städte
In Deutschland gehören die freiwerdenden militärischen Flächen - egal, ob bisher von der Bundeswehr oder von den ausländischen Streitkräften genutzt - dem Bund. Verwaltet werden diese Flächen von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) in Bonn. Die BImA ist haushaltsrechtlich verpflichtet, bundeseigene Liegenschaften zum Verkehrswert zu veräußern. Die Kommunen haben die Möglichkeit, die sogenannte "Erstzugriffsoption" wahrzunehmen.
Macht die Kommune von der Erstzugriffsoption keinen Gebrauch, bietet die BImA die Liegenschaften durch eine gezielte Marktansprache am offenen Immobilienmarkt an.
Merkblatt Konversion
Erfahren Sie mehr über die Hilfestellungen, Förderungen und Verwertungsmodelle des Bundes bei der Konversion ehemaliger Militärflächen.