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Der Britenabzug in NRW und Niedersachsen

Die britischen Streitkräfte haben bis 2020 ihren vollständigen Rückzug aus Deutschland angekündigt. In Nordrhein-Westfalen muss damit für eine Gesamtfläche von rund 20.000 Hektar mit rund 6.200 Wohneinheiten eine sinnvolle Nachnutzung entwickelt werden. In Niedersachsen hingegen sind inzwischen alle Liegenschaften bereits an die BImA zurückgegeben worden. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) als zentrale Immobiliendienstleisterin des Bundes stimmt sich frühzeitig mit betroffenen Kommunen ab, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.

Die Auswirkungen des Britenabzugs

Die britische Regierung hat angekündigt, dass die in der Bundesrepublik stationierten britischen Streitkräfte „British Forces Germany“ (BFG) Deutschland bis zum Jahr 2020 vollständig verlassen werden. Der Beschluss hat starke Auswirkungen auf die Kommunen mit britischen Stationierungskräften. Vor allem im Wohnmarkt werden die Veränderungen spürbar sein. In Nordrhein-Westfalen werden viele der bisher von den Briten genutzten Wohnungen auch außerhalb der britischen Liegenschaften frei. Dies stellt die Städte vor eine große Herausforderung, bietet aber auch Chancen. Ein wichtiger Aspekt ist hier die frühzeitige enge Zusammenarbeit zwischen der BImA und den Kommunen. Die wohnwirtschaftlichen Rahmenbedingungen müssen geprüft und entsprechend beurteilt werden. Nur so können potentielle Risiken frühzeitig erkannt und die Vorteile genutzt werden.

Einen weiteren Schwerpunkt bilden die sogenannten Konversionsliegenschaften wie ehemalige Kasernen, Übungsplätze, Depots und Flugplätze. Auch diese Flächen sollen einer zivilen Nachnutzung zugeführt werden.

Durch den Abzug der Briten werden Flächen wie der Flugplatz auf der Javelin Barracks für eine Nachnutzung frei (Foto: Hans Blossey)

Das Planungsrecht der Städte

Das Planungsrecht liegt grundsätzlich bei der Kommune. Landesinteressen gilt es außerdem bei etwaigen finanziellen Zuschüssen für einzelne Bauvorhaben zu beachten. Diese sind in den jeweiligen Förderrichtlinien der Länder geregelt. Bei der Bauplanung sind auch die übergeordneten Ziele der Raumordnung und der Landesplanung wichtig. Ebenso müssen Auflagen des Umweltschutzes und der Denkmalpflege berücksichtigt und die Vorgaben der oberen Landesbehörden und der kommunalen Behörden für Umwelt- und Denkmalschutz erfüllt werden.

Die Kaserne Trenchard Barracks in Celle an der Hohen Wende. Hier ein Gebäude aus dem Komplex A (Foto: Stadt Celle)

Bürgerbeteiligung

Die Bürger werden bei der Konversion in Nordrhein-Westfalen miteinbezogen, wie auch schon bei der Konversion Niedersachsen. Kommunen, Bürger und BImA können auf zahlreiche erfolgreich durchgeführte Bürgerbeteiligungen im Zuge des Konversionsprozesses zurück blicken.

Konversion in der Stadt Münster
Bürgerbeteiligung wird in Herford großgeschrieben

So fand in Celle beispielsweise bereits am 07. November 2013 ein Treffen zwischen allen Verantwortlichen der BImA, Vertretern aus Politik und dem Konversionsbeauftragten des Landes Niedersachsen mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern statt. Rund 80 Gäste entwickelten in Arbeitsgruppen Vorschläge zur Zukunft der auf der Liegenschaft „Trenchard Barracks“ zur Verfügung gestellten Flächen. 

Auch in Herford fand im Jahr 2014 ein umfassender Bürgerdialog statt, um im Zuge von Foren und Workshops die bestmögliche städtebauliche und integrierte Entwicklung der einzelnen Konversionsliegenschaften zu erarbeiten.

Letztlich gilt es, einen Weg zu finden, der die vielseitigen Interessen berücksichtigt und eine erfolgreiche Konversion möglich macht.

Broschüre: Transformation der britischen Streitkräfte

In der bildreichen Publikation werden die Hintergründe des Abzugs der britischen Armee aus Deutschland erklärt. (Englisch)